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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma
DCV-INSTRUMENTE GmbH aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder
andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende
und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von
DCV-INSTRUMENTE GmbH sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingungn
des Schriftformerfordernisses.
2. DCV-INSTRUMENTE GmbH wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene
Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen
überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu
setzen, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist
ablehnt. Diese Nachfrist muß mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann
eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde
nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfaßt
lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz
des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens.
Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind
ausgeschlossen.
3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem
Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies
gilt auch dann, wenn DCV-INSTRUMENTE GmbH die Transportkosten übernommen
hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar
gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen
geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an DCV-INSTRUMENTE GmbH trägt
der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen
der Ware bei DCV-Instrumente GmbH in Seitingen.
4. Rechnungen von DCV-INSTRUMENTE GmbH sind sofort fällig und ohne jeden
Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist DCV-INSTRUMENTE GmbH
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, daß DCV-INSTRUMENTE GmbH
höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma
DCV-INSTRUMENTE GmbH nachweist, ohne daß es der vorherigen Mahnung bedarf.
Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten
des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
5. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und
Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen
feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach
Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist
durch DCV-INSTRUMENTE GmbH beträgt 2 Jahre ab Erhalt der Ware. Der Zeitpunkt
des Beginns der Gewährleistungsfrist ist vom Käufer durch Vorlage des
Lieferbelegs nachzuweisen. Während der Gewährleistungsfrist werden alle
Mängel der Ware, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen,
kostenlos behoben. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sind zunächst
auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung besteht
nach Wahl des Käufers ein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder
Minderung des Kaufpreises. DCV-INSTRUMENTE GmbH übernimmt keine über die
gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantien. Schäden, die auf
natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch und mangelnde oder falsche
Pflege zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
6. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der DCV-INSTRUMENTE GmbH
aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von
DCV-INSTRUMENTE GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle
Forderungen, die DCV-INSTRUMENTE GmbH gegen den Käufer im Zusammenhang mit
dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen
Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch
des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen
Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus
der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt.
7. DCV-INSTRUMENTE GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern
und zu verarbeiten.
8. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer
wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluß dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Tuttlingen.
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