1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma DCV-INSTRUMENTE GmbH aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von DCV-INSTRUMENTE GmbH sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingungn des Schriftformerfordernisses.
2. DCV-INSTRUMENTE GmbH wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muß mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfaßt lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn DCV-INSTRUMENTE GmbH die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an DCV-INSTRUMENTE GmbH trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei DCV-Instrumente GmbH in Seitingen.
4. Rechnungen von DCV-INSTRUMENTE GmbH sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist DCV-INSTRUMENTE GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, daß DCV-INSTRUMENTE GmbH höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma DCV-INSTRUMENTE GmbH nachweist, ohne daß es der vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch DCV-INSTRUMENTE GmbH beträgt 2 Jahre ab Erhalt der Ware. Der Zeitpunkt des Beginns der Gewährleistungsfrist ist vom Käufer durch Vorlage des Lieferbelegs nachzuweisen. Während der Gewährleistungsfrist werden alle Mängel der Ware, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung besteht nach Wahl des Käufers ein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. DCV-INSTRUMENTE GmbH übernimmt keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantien. Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch und mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
6. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der DCV-INSTRUMENTE GmbH aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von DCV-INSTRUMENTE GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die DCV-INSTRUMENTE GmbH gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt.
7. DCV-INSTRUMENTE GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
8. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Tuttlingen.